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StuB Nr. 2 vom Seite 85

Kein Wegfall der Steuerklasse II bereits ab 2002

Zu den Neuregelungen des Familienleistungsausgleichs durch das zweite Gesetz zur Familienförderung mit Wirkung zum erklärt das BMF: Die Steuerklasse II besteht auch in den Jahren 2002 bis 2004 weiter. Stpfl., bei denen die Voraus-S. 86setzungen für den Abzug eines Haushaltsfreibetrags bereits im Jahr 2001 vorgelegen haben, erhalten – wenn sie diese Voraussetzungen weiterhin erfüllen – auch in den Jahren 2002 bis 2004 einen Haushaltsfreibetrag.

Das BVerfG hat am entschieden, dass die Regelung des EStG über den steuermindernden Abzug eines Haushaltsfreibetrags mit Art. 6 GG unvereinbar ist. Das BVerfG begründet seine Auffassung damit, dass in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern vom Abzug eines verfassungsrechtlich steuerfrei zu stellenden Bedarfs ausgeschlossen sind und ihre fehlende Leistungsfähigkeit insoweit steuerlich unberücksichtigt bleibt. Es hat deshalb den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum anstelle des Haushaltsfreibetrags die generelle Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs neu zu regeln. Diese Verpflichtung ist durch das Zweite Gesetz zur Familienförderung vom , das am in Kraft getreten ist, mit der Erhöhung des bisherigen Betreuungsfreibetrags um eine Erziehungskomponente für alle zu ...

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