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StuB Nr. 2 vom Seite 82

Zuletzt: Stipendium für Auslandsstudium

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

Die Ausbildung der Kinder kostet erhebliche Beträge! Das erfahren wir Eltern laufend. Stipendien sind da herzlich willkommen. Die Finanzverwaltung gelangte in diesem Zusammenhang allerdings in einem Fall, den dann der BFH zu entscheiden hatte, zu einer erheblichen Fehleinschätzung.

Stipendien aus dem ERASMUS/SOKRATES-Programm der EU mindern die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht, da diese Stipendien nur den mit dem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf (teilweise) abdecken und eine Anrechnung dem erkennbaren Stipendienzweck entgegenliefe. Das hat der BFH in einem Urteil vom  - III R 3/01 ausdrücklich festgehalten. Mit ihrer Revision gegen das Urteil erster Instanz begehrten die Kläger erfolgreich einen Ausbildungsfreibetrag ohne Einbeziehung des Auslandsstipendiums. Da sich Eltern den Aufwendungen für die Berufsausbildung ihrer Kinder nicht beliebig entziehen können, vielmehr weitgehend hierzu bereits nach dem Unterhaltsrecht des BGB verpflichtet sind und da der Wert dieser Investition ebenso der Allgemeinheit zugute kommt, sei der Staat, so betont der BFH ausdrücklich, nach der Verfassung verpflichtet, einen gewissen Anteil der Ausbildungskosten entweder unmittelbar zu übernehmen oder...

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