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StuB Nr. 1 vom Seite 48

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2005

I. Rentenversicherung

1. Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2005 für das Kalenderjahr 62 400 € jährlich und 5 200 € monatlich. In den neuen Bundesländern lauten die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52 800 € jährlich und 4 400 € monatlich (vgl. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung vom , BGBl 2004 I S. 3098).


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Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung 2005 in €
 
jährlich
monatlich
täglich
alte Bundesländer
62 400
5 200
173,33
neue Bundesländer
52 800
4 400
146,67

2. Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2005 einheitlich für das gesamte Bundesgebiet 19,5 % und entspricht damit dem Wert des Vorjahrs. Das ergibt einen monatlichen Höchstbetrag von 1 014 € (alte Bundesländer) bzw. 858 € (neue Bundesländer).

II. Krankenversicherung

Sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung gelten seit dem für das Bundesgebiet einheitliche Werte. Sie betragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung 2005 in €
 
jährlich
monatlich
täglich
Bundesgebiet
42 300
3 525
117,50

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