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StuB Nr. 1 vom Seite 31

EU-Transparenz-Richtlinie verabschiedet

Der Ministerrat und das EU-Parlament haben die Transparenz-Richtlinie endgültig verabschiedet. Sie ist bis Anfang 2007 in nationales Recht umzusetzen und regelt die periodischen und laufenden Berichterstattungspflichten der innerhalb der EU gelisteten Emittenten. Die Richtlinie ist die letzte Maßnahme eines im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen vorgesehenen Pakets, das in den letzten zwei Jahren mit dem Ziel verabschiedet wurde, eine EU-weite gemeinsame Regelung für die Offenlegung finanzieller Informationen für die Emittenten börsennotierter Wertpapiere zu schaffen (IAS-Verordnung, Richtlinie über Marktmissbrauch und Richtlinie über den Börsenprospekt). Andere Initiativen der Kommission in diesem Zusammenhang betreffen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance.

Nach der Richtlinie werden alle Wertpapieremittenten innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres Jahresfinanzberichte vorzulegen haben. Aktieninhaber erhalten umfassendere Halbjahresfinanzberichte. Die Emittenten, die keine Quartalsberichte vorlegen, müssen vierteljährliche Erklärungen der Geschäftsführung veröffentlichen. Auch die Emittenten von Anleihen werden Halbjahresberichte veröffentlichen müsse...

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