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Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht immer verdeckte Gewinnausschüttung
– Anmerkungen zum –
Besondere Zuschläge für den Geschäftsführer entsprechen nicht dessen Stellung und sind daher vGA-verdächtig.
Diese „Vermutung für die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis” kann durch „überzeugende betriebliche Gründe” gerechtfertigt werden.
Der übermäßige Einsatz eines Geschäftsführers muss im Verhältnis zu seinen Mit-Geschäftsführern und Mit-Gesellschaftern bei der Bemessung der Tätigkeitsvergütung berücksichtigt werden.
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt hat. Die Klägerin ist eine GmbH, die eine Bundesautobahn-Tankstelle betreibt. Sie hat ihren Betrieb gepachtet und unterliegt nach dem Vertrag mit der Verpächterin einer ununterbrochenen Betriebspflicht. Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr (1998) A mit einem Anteil von 52 v. H. und dessen Sohn B mit einem Anteil von 48 v. H. am Stammkapital. A und B waren zugleich Geschäftsführer der Klägerin, die ca. 40 Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen) beschäftigte.
Nach dem mit A abgeschlossenen Geschäftsführervertrag hatte dieser u. a. Anspruch auf ein Ge...