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StuB Nr. 1 vom Seite 37
Sachbezugsbewertung
Die bisherige Nichtaufgriffsgrenze für einzeln bewertete Sachbezüge gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG wird von 50 EUR auf 44 EUR reduziert. Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG wird von bislang 1 224 EUR auf 1 080 EUR abgesenkt.