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Bewirtungskosten/Geschenkaufwendungen
Geschenkaufwendungen gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind künftig bis maximal 35 EUR (bislang: 40 EUR) steuermindernd absetzbar. Bewirtungskosten i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind mit 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen steuerlich anzusetzen. Nach der Verwaltungsauffassung reduziert sich in Bezug auf die Bewirtungskosten damit auch der Vorsteuerabzug (vgl. § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG; strittig: vgl. , rkr., EFG 2003 S. 495).