Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Job-Ticketgestellung
Die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 3 Nr. 34 EStG entfällt ersatzlos. Damit sind künftig Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden, lohnsteuerpflichtig. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. Die LSt-Pflicht kann dadurch abgegolten werden, dass der Arbeitgeber eine LSt-Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG in maximal der Höhe vornimmt, in der der Arbeitnehmer ansonsten einen Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beantragen kann. Diese Neuerung gilt auch für bereits bestehende Vereinbarungen. Sie ist ökologisch nicht sinnvoll. Außerdem stellt sie keinen Beitrag zur Steuervereinfachung dar, wenn der Arbeitgeber nunmehr jeden geldwerten Vorteil aus der Gestellung eines Job-Tickets lohnsteuerpflichtig zu erfassen hat. Denn steuerpflichtiger Arbeitslohn st...