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Geschäftswagen/Dienstwagen: Anhebung der Nutzungsentnahme auf 1,5 v. H.
Der Gesetzgeber plant, den pauschalen Ansatz für Privatfahrten von 1 v. H. des inländischen Listenpreises auf 1,5 v. H. anzuheben (vgl. auch Grützner, StuB 2002 S. 1163). Diese Erhöhung soll ab Beginn des Jahres 2003 gelten, obwohl mit der Verabschiedung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) erst im Laufe des Jahres 2003 zu rechnen ist.
Beratungshinweise: Das StVergAbG wird erst im Laufe des Jahres 2003 verabschiedet. Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens ist bis zur Verkündung des StVergAbG nach den bisherigen Bestimmungen in der Lohnabrechnung zu erfassen. Wird die Erhöhung des Privatnutzungsvorteils eines Dienstwagens auf 1,5 v. H. des inländischen Listenpreises rückwirkend zum kodifiziert, führt dies dazu, dass die Sachbezüge aus der Dienstwagengestellung und damit die Lohnabrechnungen (nachträglich) unrichtig werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, bei der nächstfolgenden Lohnzahlung die noch nicht einbehaltene LSt nachträglich einzubehalten(§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sofern der nachträgliche LSt-Einbehalt nicht vorgenommen wird, hat dies der Arbeitgeber seinem Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 41cS. 31Abs. 4 Satz 1 EStG). Diese Anzeige wirkt für den Ar...