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IDW-Stellungnahme zur EU-Verordnung über internationale Rechnungslegungsstandards
Zur EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards hat das IDW eine Stellungnahme ggü. dem BMJ abgegeben, die in WPg 18/2002 ab S. 983 abgedruckt wurde. Der wohl wichtigste Satz dieser umfangreichen Stellungnahme lautet: „Das IDW spricht sich dafür aus, dass langfristig alle in den Anwendungsbereich der 4. EU-Richtlinie fallenden Unternehmen verpflichtet werden sollten, auch ihre Einzelabschlüsse unter Beachtung der IAS aufzustellen” (WPg 2002 S. 985).