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Neues Schuldrecht und Rückstellungspraxis
Die Schuldrechtsreform bringt im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs geänderte Gewährleistungsfristen, die unmittelbar Auswirkungen auf die derzeitige Rückstellungspraxis haben.
Infolge der verlängerten Gewährleistungspflichten werden Rückstellungen für Gewährleistungen künftig höher sein, als sich dies aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt.
Solange Erfahrungswerte fehlen, muss der erhöhte Rückstellungsbedarf geschätzt werden.
Die Annahme, vielleicht auch die Hoffnung, vieler Steuerberater, dass die Schuldrechtsreform keine oder kaum Auswirkungen auf die tägliche Beratungspraxis hat, ist trügerisch. Bei genauer Betrachtung ergeben sich auch für die steuerliche Beratung nicht zu unterschätzende Veränderungen. Wichtig sind hier vor allem die im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs geänderten Gewährleistungsfristen, die unmittelbare Auswirkungen auf die derzeitige Rückstellungspraxis haben, und ferner die erweiterte Haftung des Verkäufers.
I. Verlängerung der Gewährleistungsfrist
Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die bisherige Rückstellungspraxis zeigen sich anhand des geänderten Gewährleistungsrechts besonders deutlich. Eine der wichtigsten und wohl für den Käuf...