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Die Verwendung von Vorrats- oder Mantelgesellschaften als sinnvolle Alternative zur Neugründung?
I. Einleitung
Die Verwendung von Vorrats- und Mantelgesellschaften ist in der Praxis sehr beliebt. Man erwirbt eine GmbH oder Aktiengesellschaft, die von vornherein keinen eigenen Geschäftsbetrieb hatte (nachfolgend „Vorratsgesellschaft”) oder die ihren bisherigen Geschäftsbetrieb eingestellt hat (nachfolgend „Mantelgesellschaft”) und der anschließend neues Betriebsvermögen und eine neue Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihren Geschäftsbetrieb – erstmals oder wieder – aufnehmen kann. Ein typischer Anwendungsfall ist jener, in dem ein ausländischer Käufer zum Erwerb eines deutschen Unternehmens kurzfristig ein inländisches Akquisitionsvehikel benötigt, das – wie die GmbH oder AG – die Vorteile einer Haftungsbegrenzung bietet. Auch bei der Gründung von Unternehmen wird des Öfteren auf Vorratsgesellschaften zurückgegriffen, wenn für die Umsetzung einer Geschäftsidee rasch das rechtliche Gewand einer GmbH oder AG nötig ist.
Das Motiv für die Verwendung von Vorrats- bzw. Mantelgesellschaften ist meist, das möglicherweise zeitintensive Verfahren für die Neugründung einer GmbH oder AG zu vermeiden. Auch wollen die Beteiligten oft die Haftungsrisiken umgehen, die auf ...