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Zur Angemessenheit der Vergütungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
– Aktuelle Entwicklungstendenzen aufgrund neuerer BFH-Rechtsprechung –
Lässt sich die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach einem allgemein verbindlichen Schema bestimmen?
Welche Grundsätze sind bei der regelmäßig erforderlichen Schätzung der Angemessenheit der Gesamtausstattung zu beachten?
Welche Grundsätze gelten bei der Bestellung von mehr als einem Geschäftsführer?
I. Ausgangssituation
Die kleineren und mittelständischen Kapitalgesellschaften sind vielfach aus Personenunternehmen hervorgegangen. Das unternehmerische Engagement deren beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheidet sich deswegen nicht wesentlich von dem, das sie zuvor in ihrem Einzelunternehmen, in ihrer Personengesellschaft entfalteten. Unter diesem Gesichtspunkt ist es verständlich, dass sich nach Auffassung der Betroffenen die dafür zustehende Vergütung möglichst weitgehend an dem Erfolg der Kapitalgesellschaft orientieren sollte. Geht man andererseits davon aus, dass auch der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen beanspruchen kann, die ihm ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer, der allein die Interessen der Kapitalgesellschaft...