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Wettbewerbsrecht; | Verwertung amtlicher Telefonbücher auf CD-ROM
Die in den ,,amtlichen'' Telefonbüchern wiedergegebenen alphabetisch geordneten Daten der Fernsprechteilnehmer genießen als solche keinen Urheberrechtsschutz. Der Gesamtleistung, die in den aktuellen Telefonbüchern verkörpert ist, kann zwar eine wettbewerbliche Eigenart zugesprochen werden. Dennoch stellt der Vertrieb einer Sammlung von drei CD-ROM mit den Einträgen aller Fernsprechteilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland in Konkurrenz zu der von der Deutschen Telekom Medien herausgegebenen CD-ROM ,,Teleauskunft 1188'' keine unlautere Leistungsübernahme oder Behinderung nach § 1 UWG dar, sofern der Übernahme der an für sich gemeinfreien Daten der Fernsprechteilnehmer aus den Telefonbüchern durch Abscannen eine manuelle Bearbeitung der jeweiligen Telefonbuchseiten in der Weise vorausgeht, daß ...