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Steuerfreiheit von Leistungen einer Rechenzentrale
Unterstützt ein Rechenzentrum lediglich Kreditinstitute technisch und elektronisch bei deren Ausführung von Umsätzen im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und im Lastschriftverfahren, sind die Leistungen nicht gem. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 Richtlinie 77/388/EWG und der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei.