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Gewährung einer Eigenheimzulage für Dauerwohnrechte
Die OFD Frankfurt/M. hat einen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen abgestimmten Entwurf eines Mustervertrags vorgelegt, der den Anforderungen des Mustervertrags über die Bestellung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (Bundesbaublatt 1956, S. 615 - Anlage 1) entspricht. Bei Verwendung dieses Mustervertrags kann der Dauerwohnberechtigte ebenfalls als Eigentümer angesehen werden, mit der Folge, dass bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auf seinen Antrag hin eine Eigenheimzulage gewährt werden kann.