Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zusammenlegung zweier Wohnungen
Für die Anschaffung einer in späteren Jahren erworbenen Wohnung, die mit einer zuerst erworbenen Wohnung verbunden wird, kann eine eigenständige Förderung nach dem EigZulG in Anspruch genommen werden. Durch die bauliche Verbindung von Wohnungen geht die Wohnungseigenschaft der später erworbenen Wohnung im Hinblick auf die nicht mehr vorliegende Abgeschlossenheit nicht verloren.