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Eigenheimzulage bei Anbau und fehlendem rechtlichen Eigentum
Entfällt auf den Anbau nur ein Drittel der Fläche der Wohnung für die Eigenheimzulage, die beantragt wird, und verbleibt die vorhandene Bausubstanz im Wesentlichen unverändert, liegt ein Ausbau bzw. eine Erweiterung vor. Wirtschaftliches Eigentum, als Voraussetzung der Eigenheimzulage, muss sich auf das gesamte Objekt erstrecken, für das die Eigenheimzulage geltend gemacht wird.