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BFH 07.07.2005 IX R 7/05, NWB direkt 35/2005 S. 8
Zeitpunkt der Leistung von Beiträgen für eine Direktversicherung
Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.