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Verwaltungsrecht | Neues Verwaltungszustellungsgesetz
Das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts v. ist im BGBl 2005 I S. 2354 verkündet worden und tritt am in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 ein neues Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Mit dem Gesetz wird u. a. die Möglichkeit der Zustellung elektronischer Dokumente auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Wir werden über die Neuregelung demnächst in den NWB berichten.