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Einkommensteuer | AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage einer Wohnung
Wird eine Wohnung, die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört hat und die gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG i. d. F. von 1987 bis 1998 als entnommen gilt, innerhalb von drei Jahren nach der Entnahme in ein Betriebsvermögen eingelegt, bestimmt sich nach dem NWB UAAAB-58956 die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Einlagewert. Dies ist (höchstens) der Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme abzüglich der nach der Entnahme in Anspruch genommenen AfA. Dazu führt der Senat weiter aus: Ein Abzug der AfA hat auch dann zu erfolgen, wenn das Wirtschaftsgut zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde und sich die AfA in diesem Zeitraum steuerlich nicht ausgewirkt hat. – Anmerkung: Zwar lief die Nutzungswertbesteuerung zum 31. 12. 1998 aus, die Entscheidung ist aber auch...BStBl 1997 II S. 287