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Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze verfassungsgemäß
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen v. 1. 3. 2005 - VIII R 92/03 und VIII R 25/02
Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem vorgenommen worden ist.
BFH ▶ Urteil v. - VIII R 92/03. DokID ▶ NWB YAAAB-52355. Rechtsgrundlage ▶ §§ 17, 20 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Vorinstanz ▶ NWB RAAAB-14688, EFG 2004 S. 105.
BFH ▶ Urteil v. - VIII R 25/02. DokID ▶ NWB OAAAB-52354. Rechtsgrundlage ▶ § 17 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Vorinstanz ▶ , EFG 2002 S. 701.
I. Rückwirkende Steuerverhaftung ursprünglich nicht wesentlicher Beteiligungen
Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bzw. aus deren Auflösung, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft (wesentlich) beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt. Im Rahmen der Systemumstellung vom Körperschaftsteueranrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahre...