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Zulässige Form für (Vor-)Anmeldungen weiterhin unsicher
Gemäß der St 11 NWB GAAAB-56875 sind Steueranmeldungen, die auf herkömmlichem Weg dem Finanzamt übermittelt werden, als Härtefallantrag zu werten, dem ohne förmliche Zustimmungserklärung seitens der Verwaltung zu entsprechen ist. Steuerpflichtige, deren Härtefallantrag abgelehnt wurde, müssen dagegen mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Die Verfügung beruht auf einer Abstimmung, die auf Bundesebene getroffen wurde. Allerdings wurden die Ergebnisse bislang nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Der DStV rät deshalb, bei der jeweils zuständigen OFD die zulässige Vorgehensweise in Erfahrung zu bringen.