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BMF - III A 2 - V 9900 - 136/05

IT-Verfahren/Einführung einer IT-Unterstützung der Sachbearbeitung der Hauptzollämter bei der Berechnung und Erhebung sowie Entlastung von Verbrauchsteuern auf Branntwein (ohne Abfindungsbranntwein), Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee – TIGER –/Realisierung der 1. Stufe – Schaumwein-/Zwischenerzeugnis-/Kaffeesteuer – zum

Zur weiteren Vereinheitlichung und rationelleren Abwicklung der Erhebung der Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee wird das IT-Verfahren TIGER (automaTIsierte Erhebung der Branntweinsteuer – ohne Abfindungsbranntwein –, der Schaumwein-/ZwischenerzeuGnissteuer sowie der KaffeesteuER) in 2 Stufen entwickelt. Die 1. Stufe des IT-Verfahrens TIGER für den Bereich der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer wird nach erfolgreicher Pilotierung am in den Echtbetrieb überführt. Die 2. Stufe des Verfahrens für den Bereich Branntweinsteuer – ohne Abfindungsbranntwein – wird voraussichtlich am realisiert. Auf die allgemeinen Informationen zum IT-Verfahren TIGER im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de wird hingewiesen.

Die IT-gestützte Erhebung sowie der Erlass, die Erstattung und Vergütung der Verbrauchsteuern auf Branntwein – ohne Abfindungsbranntwein –, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee führt zusammen mit der bei der Zentralstelle Verbrauchsteuern beim HZA Stuttgart (ZVSt) bereits verwirklichten Zentralisierung bei der Biersteuer (IT-Verfahren BIBER) und der Branntweinsteuer auf Abfindungsbranntwein (IT-Verfahren ZEBRA) zu

  • einer weiteren Vereinheitlichung und Rationalisierung der Verbrauchsteuererhebung,

  • einer verbesserten Überwachung des Steuerausfallrisikos im Rahmen der laufenden Gefährdungskontrolle (durch Hauptzollämter – HZÄ),

  • einer zeitnahen und vereinfachten Erstellung der Steuerstatistik

und

  • zu einer automatisierten Erhebung der Daten für die Personalbedarfsberechnung (PersBB) und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

Das IT-Verfahren TIGER umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Dezentrale Erfassung der monatlichen Steueranmeldungen durch die örtlich zuständigen HZÄ,

  • zentrale Berechnung, sowie Sollstellung und Ein- und Auszahlungen bei der Zollzahlstelle (ZZSt) des Hauptzollamtes Stuttgart über das IT-Verfahren NIZZA,

  • dezentrale Ausgabe der erstellten Bescheide durch die HZÄ und

  • zentrale Bereitstellung der Stammdaten der Verbrauchsteuerbeteiligten (TIGER) durch das IT-Verfahren BISON.

Die beim IT-Verfahren TIGER wahrzunehmenden Aufgaben verteilen sich auf die HZÄ, die ZVSt, das ZID (Zentrum für Informations- und Datentechnik der Bundesfinanzverwaltung) und die ZZSt des HZA Stuttgart.

Aufgaben der HZÄ sind insbesondere:

  • Erfassung und Prüfung der Steueranmeldedaten für die Steuerbeteiligten ihres Bezirks,

  • Androhung und Festsetzung von Verspätungszuschlägen,

  • Ausgabe der zentral erstellten Steuerbescheide,

  • Erteilung von Auskünften an die Beteiligten,

  • Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung von Steueranmeldungen,

  • Überwachung der steuerlichen Zuverlässigkeit und des Zahlungsverhaltens der Steuerbeteiligten und

  • Erfassung der Lastschriftteilnehmer für das Verfahren NIZZA bei der ZZSt des HZA Stuttgart und der Lastschriftteilnehmernummer für die Datenbank BISON.

Aufgaben der ZVSt sind insbesondere:

  • Erarbeitung fachlicher Vorgaben für die Programmentwicklung und -pflege sowie fachliche Freigabe der IT-Programme,

  • Pflege der zentralen Stammdaten (Steuersätze),

  • Erstellen und Versenden von Statistiken und

  • Prüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung der Sollstellungen an NIZZA.

Aufgaben des ZID sind insbesondere:

  • Programmierung und Programmpflege,

  • Führung und Sicherung aller betroffenen Steuerdaten,

  • Datenverarbeitung mit den freigegebenen Programmen und

  • Auskunftserteilung in technischer Hinsicht.

Aufgaben der ZZSt des HZA Stuttgart sind insbesondere:

  • Vergabe von Lastschriftteilnehmernummern auf Veranlassung der HZÄ sowie Mitteilung an die Steuerbeteiligten und Bewilligungs-HZÄ über Einrichtung, Änderung und Löschung von Lastschriftteilnehmern bzw. deren Daten in NIZZA,

  • haushaltsrechtliche Vereinnahmung von Forderungen,

  • Veranlassung der Auszahlung,

  • Versendung von Mahnungen nach Ablauf der Schonfrist, Anforderung von Säumniszuschlägen und Fertigung von Rückstandsanzeigen sowie

  • Bearbeitung der Sollstellungen.

Für die HZÄ ergeben sich danach ab dem insbesondere folgende Änderungen:

  • Die Steuerbeteiligten reichen zwar auch weiterhin ihre monatlichen Steuer/Erlass-/Erstattungs- bzw. Vergütungsanmeldungen bei dem für sie zuständigen HZA ein. Nach Prüfung der Anmeldedaten werden diese dann – erstmals Steueranmeldungen für den Monat Juli 2005 – von den HZA im IT-Verfahren TIGER erfasst. Eine Erfassung im Steueranmeldebuch entfällt und kommt nur noch in den Fällen in Betracht, die nicht im IT-Verfahren TIGER abgewickelt werden (z.B. Steueranmeldungen im Einzelfall).

  • Die Steuerberechnung, Sollstellungen sowie Ein- und Auszahlungen bei monatlichen Steuer-, Erlass-, Erstattungs- und Vergütungsanmeldungen erfolgen automatisch durch das IT-Verfahren TIGER.

  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die ZZSt des HZA Stuttgart. Die Steuerbeteiligten haben die Verbrauchsteuern zum Fälligkeitszeitpunkt, also erstmals für die im Juli 2005 entstandenen Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer zum bzw. die Kaffeesteuer zum , unter Angabe des besonderen TIGER-Registrierkennzeichens zu zahlen an:

    Hauptzollamt Stuttgart
    – Zollzahlstelle –
    Hackstraße 85
    70190 Stuttgart

    Bankverbindung:
    Deutsche Bundesbank
    Filiale Stuttgart
    Kontonummer: 600 01 000
    Bankleitzahl: 600 000 00

  • Die zentral erstellten Steuerbescheide werden auch weiterhin von den örtlich zuständigen HZÄ versandt.

  • Die HZÄ nehmen künftig Abbuchungsaufträge für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren entgegen und veranlassen die Aufnahme der Lastschriftteilnehmer in das IT-Verfahren NIZZA bei der ZZSt des HZA Stuttgart sowie die Aufnahme der Lastschriftteilnehmernummer in die Datenbank BISON.

Im Hinblick auf die Einführung des IT-Verfahrens TIGER sind die Vordrucke in den Bereichen Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Kaffeesteuer überarbeitet worden. Sie stehen im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de und im Intranet der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.

Für die Betreuung der Anwender des IT-Verfahrens TIGER ist der Service Desk (SD) des ZID zuständig.

BMF v. - III A 2 - V 9900 - 136/05

Fundstelle(n):
HAAAB-58982