IT-Verfahren/Einführung einer IT-Unterstützung der Sachbearbeitung der Hauptzollämter bei der Berechnung und Erhebung sowie Entlastung von Verbrauchsteuern auf Branntwein (ohne Abfindungsbranntwein), Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee – TIGER –/Realisierung der 1. Stufe – Schaumwein-/Zwischenerzeugnis-/Kaffeesteuer – zum
Zur weiteren Vereinheitlichung und rationelleren Abwicklung der Erhebung der Verbrauchsteuern auf Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee wird das IT-Verfahren TIGER (automaTIsierte Erhebung der Branntweinsteuer – ohne Abfindungsbranntwein –, der Schaumwein-/ZwischenerzeuGnissteuer sowie der KaffeesteuER) in 2 Stufen entwickelt. Die 1. Stufe des IT-Verfahrens TIGER für den Bereich der Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer wird nach erfolgreicher Pilotierung am in den Echtbetrieb überführt. Die 2. Stufe des Verfahrens für den Bereich Branntweinsteuer – ohne Abfindungsbranntwein – wird voraussichtlich am realisiert. Auf die allgemeinen Informationen zum IT-Verfahren TIGER im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de wird hingewiesen.
Die IT-gestützte Erhebung sowie der Erlass, die Erstattung und Vergütung der Verbrauchsteuern auf Branntwein – ohne Abfindungsbranntwein –, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Kaffee führt zusammen mit der bei der Zentralstelle Verbrauchsteuern beim HZA Stuttgart (ZVSt) bereits verwirklichten Zentralisierung bei der Biersteuer (IT-Verfahren BIBER) und der Branntweinsteuer auf Abfindungsbranntwein (IT-Verfahren ZEBRA) zu
einer weiteren Vereinheitlichung und Rationalisierung der Verbrauchsteuererhebung,
einer verbesserten Überwachung des Steuerausfallrisikos im Rahmen der laufenden Gefährdungskontrolle (durch Hauptzollämter – HZÄ),
einer zeitnahen und vereinfachten Erstellung der Steuerstatistik
und
zu einer automatisierten Erhebung der Daten für die Personalbedarfsberechnung (PersBB) und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Das IT-Verfahren TIGER umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Dezentrale Erfassung der monatlichen Steueranmeldungen durch die örtlich zuständigen HZÄ,
zentrale Berechnung, sowie Sollstellung und Ein- und Auszahlungen bei der Zollzahlstelle (ZZSt) des Hauptzollamtes Stuttgart über das IT-Verfahren NIZZA,
dezentrale Ausgabe der erstellten Bescheide durch die HZÄ und
zentrale Bereitstellung der Stammdaten der Verbrauchsteuerbeteiligten (TIGER) durch das IT-Verfahren BISON.
Die beim IT-Verfahren TIGER wahrzunehmenden Aufgaben verteilen sich auf die HZÄ, die ZVSt, das ZID (Zentrum für Informations- und Datentechnik der Bundesfinanzverwaltung) und die ZZSt des HZA Stuttgart.
Aufgaben der HZÄ sind insbesondere:
Erfassung und Prüfung der Steueranmeldedaten für die Steuerbeteiligten ihres Bezirks,
Androhung und Festsetzung von Verspätungszuschlägen,
Ausgabe der zentral erstellten Steuerbescheide,
Erteilung von Auskünften an die Beteiligten,
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung von Steueranmeldungen,
Überwachung der steuerlichen Zuverlässigkeit und des Zahlungsverhaltens der Steuerbeteiligten und
Erfassung der Lastschriftteilnehmer für das Verfahren NIZZA bei der ZZSt des HZA Stuttgart und der Lastschriftteilnehmernummer für die Datenbank BISON.
Aufgaben der ZVSt sind insbesondere:
Erarbeitung fachlicher Vorgaben für die Programmentwicklung und -pflege sowie fachliche Freigabe der IT-Programme,
Pflege der zentralen Stammdaten (Steuersätze),
Erstellen und Versenden von Statistiken und
Prüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung der Sollstellungen an NIZZA.
Aufgaben des ZID sind insbesondere:
Programmierung und Programmpflege,
Führung und Sicherung aller betroffenen Steuerdaten,
Datenverarbeitung mit den freigegebenen Programmen und
Auskunftserteilung in technischer Hinsicht.
Aufgaben der ZZSt des HZA Stuttgart sind insbesondere:
Vergabe von Lastschriftteilnehmernummern auf Veranlassung der HZÄ sowie Mitteilung an die Steuerbeteiligten und Bewilligungs-HZÄ über Einrichtung, Änderung und Löschung von Lastschriftteilnehmern bzw. deren Daten in NIZZA,
haushaltsrechtliche Vereinnahmung von Forderungen,
Veranlassung der Auszahlung,
Versendung von Mahnungen nach Ablauf der Schonfrist, Anforderung von Säumniszuschlägen und Fertigung von Rückstandsanzeigen sowie
Bearbeitung der Sollstellungen.
Für die HZÄ ergeben sich danach ab dem insbesondere folgende Änderungen:
Die Steuerbeteiligten reichen zwar auch weiterhin ihre monatlichen Steuer/Erlass-/Erstattungs- bzw. Vergütungsanmeldungen bei dem für sie zuständigen HZA ein. Nach Prüfung der Anmeldedaten werden diese dann – erstmals Steueranmeldungen für den Monat Juli 2005 – von den HZA im IT-Verfahren TIGER erfasst. Eine Erfassung im Steueranmeldebuch entfällt und kommt nur noch in den Fällen in Betracht, die nicht im IT-Verfahren TIGER abgewickelt werden (z.B. Steueranmeldungen im Einzelfall).
Die Steuerberechnung, Sollstellungen sowie Ein- und Auszahlungen bei monatlichen Steuer-, Erlass-, Erstattungs- und Vergütungsanmeldungen erfolgen automatisch durch das IT-Verfahren TIGER.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die ZZSt des HZA Stuttgart. Die Steuerbeteiligten haben die Verbrauchsteuern zum Fälligkeitszeitpunkt, also erstmals für die im Juli 2005 entstandenen Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer zum bzw. die Kaffeesteuer zum , unter Angabe des besonderen TIGER-Registrierkennzeichens zu zahlen an:
Hauptzollamt Stuttgart
– Zollzahlstelle –
Hackstraße 85
70190 StuttgartBankverbindung:
Deutsche Bundesbank
Filiale Stuttgart
Kontonummer: 600 01 000
Bankleitzahl: 600 000 00Die zentral erstellten Steuerbescheide werden auch weiterhin von den örtlich zuständigen HZÄ versandt.
Die HZÄ nehmen künftig Abbuchungsaufträge für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren entgegen und veranlassen die Aufnahme der Lastschriftteilnehmer in das IT-Verfahren NIZZA bei der ZZSt des HZA Stuttgart sowie die Aufnahme der Lastschriftteilnehmernummer in die Datenbank BISON.
Im Hinblick auf die Einführung des IT-Verfahrens TIGER sind die Vordrucke in den Bereichen Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Kaffeesteuer überarbeitet worden. Sie stehen im Internet der Zollverwaltung unter www.zoll.de und im Intranet der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.
Für die Betreuung der Anwender des IT-Verfahrens TIGER ist der Service Desk (SD) des ZID zuständig.
BMF v. - III A 2 - V 9900 - 136/05
Fundstelle(n):
HAAAB-58982