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OFD Frankfurt/M. 20.03.1995 S 2144 A 2 St II 20

Einkommensteuer; | Aufwendungen eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat (§ 4 EStG)

Nach dem (BStBl 1981 II 29) kann ein AN-Vertreter im Aufsichtsrat einer KapGes Zuwendungen, zu denen er sich im Interesse des Betriebs oder der sozialen Belange der Betriebsangehörigen vor seiner Wahl verpflichtet hatte, bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit als BA abziehen. Dementsprechend bestehen keine Bedenken, solche Abführungsbeträge bei Vorstands- und anderen nichtselbständig tätigen Organmitgliedern als WK anzuerkennen, wenn eine eindeutige Verpflichtung zur Abführung bestimmter Teile ihrer Bezüge besteht. Eine freiwillige Abführung ist als Einkommensverwendung anzusehen, für die lediglich unter den Voraussetzungen und im Rahmen des § 10b EStG ein Abzug als Spende in Betracht kommt. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Zuwendungen an gewerkschaftli...

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