Eigenheimzulage auch bei Finanzierung über Familiendarlehen
Leitsatz
Begünstigte Anschaffungskosten i.S.d. EigZulG liegen auch vor, wenn der Wohnungserwerber den Kaufpreis mit einem fremdüblichen
Anforderungen an Verzinsung und Besicherung nicht standhaltenden Angehörigendarlehen finanziert.
Maßgebend ist in diesem Fall, ob der Erwerber hinsichtlich der eingesetzten Geldmittel einem zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch
der Angehörigen nach § 488 Abs. 1 BGB ausgesetzt ist.
Ein solches Darlehensverhältnis wird durch vertragsgemäße Tilgungsleistungen hinreichend belegt.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 83 Nr. 2 INF 2005 S. 724 Nr. 19 EAAAB-58876
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.05.2005 - 9 K 4016/01 EZ
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