Abweichender Zerlegungsmaßstab bei umsatzstarken
Betrieben
Leitsatz
Eine Zerlegung nach einem vom
Arbeitslohn abweichenden Maßstabes nur gerechtfertigt, wenn die Zerlegung
nach den Arbeitslöhnen im Ergebniseindeutig und augenfällig unbillig
ist und die nachteiligen Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28
- 31 GewStG von wesentlicher Bedeutung sind.
Die durch den (Ab-)Transport der
Produktion eines umsatzstarken Betriebes entstehende erhöhte Belastung der
Infrastruktur einer Gemeinde, die sich nicht in der vergleichsweise niedrigen
Arbeitnehmerzahl dokumentiert, rechtfertigt regelmäßig noch keine
Abweichung vom allgemeinen Zerlegungsmaßstab nach den Arbeitslohn.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UAAAB-58875
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.04.2005 - 8 K 5273/00
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