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Abgabenordnung; | Gemeinnützigkeit einer Müllverbrennungs-GmbH (§§ 14, 65 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)
Wird durch eine GmbH Abfall durch Verbrennung beseitigt und die dabei entstehende Abwärme verkauft, sind die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht erfüllt. Derart ausgeübte Tätigkeiten - Annahme und Verbrennung von Müll und Verkauf der Abwärme - sind gemeinnützigkeitsrechtlich als ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO zu beurteilen, der kein Zweckbetrieb ist. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, daß sich die erkennbar nur für einen Teil dieses Geschäftsbetriebs (Annahme und Verbrennung des Abfalls) aus Billigkeitsgründen gewährte Steuerbefreiung automatisch auf den gesamten Betrieb erstreckt ().