Abzweigung von Kindergeld an das Kind trotz Nichtvorliegens
einer Unterhaltsverletzung
Leitsatz
Eine Abzweigung des Kindergeldes
an das Kind ist auch dann zulässig und geboten, wenn der
Kindergeldberechtigte – unabhängig von der Verletzung einer
etwaigen Unterhaltspflicht – tatsächlich keinen Unterhalt leistet.
Durch das bloße Angebot
von Kost und Logis wird die Unterhaltspflicht nicht tatsächlich
erfüllt.
Durch die Nichtannahme in
zulässiger Form bestimmten und angebotenen Unterhalts werden Eltern von
ihrer Unterhaltspflicht befreit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1787 Nr. 22 TAAAB-58845
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.07.2005 - 14 K 5656/04 Kg
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