Ergänzungsbescheid bei nachträglicher Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben
Leitsatz
Die Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters können nur im Rahmen des für die Gesellschaft durchzuführenden Gewinnfeststellungsverfahrens
geltend gemacht werden.
Bei der für einen Beteiligten einer Praxisgemeinschaft geltend gemachten Entfernungspauschale für Aufwendungen des Steuerpflichtigen
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um Betriebsausgaben.
Ergänzungsbescheide dürfen einen lückenhaften Feststellungsbescheid vervollständigen, nicht aber Unrichtigkeiten eines Feststellungsbescheides
korrigieren oder die im ursprünglichen Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen ändern.
Enthält der ursprünglichen Feststellungsbescheid bereits eine Feststellung zu den Sonderbetriebsausgaben eines Beteiligten,
handelte es sich bei dem Begehren zur Berücksichtigung einer Entfernungspauschale um eine Änderung der ursprünglichen Feststellung,
für die kein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) zu erlassen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAB-58835
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.04.2005 - 11 K 2714/04
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