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OLG Stuttgart 27.03.1995 3 Ss 76/95
Straßenverkehrsrecht; | Nötigung im fließenden Straßenverkehr
Auch unter Berücksichtigung des u. a. zum Gewaltbegriff bei der Nötigung durch Sitzblockaden verbleibt es für den straßenverkehrsrechtlichen Bereich dabei, daß der Nötigungstatbestand des § 240 StGB beim Fahrbahnwechsel eines Kfz unmittelbar vor ein anderes dort rollendes Fahrzeug, wobei dessen Lenker zum Bremsen oder Ausweichen gezwungen wird, als erfüllt anzusehen ist (, DAR 1995, 261). Ob dies im gleichen Maße für die Erzwingung des Überholens durch dichtes Auffahren auf mehrspurigen Straßen gilt (vgl. hierzu zuletzt Helmken NZV 1991, 372), bleibt offen.