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FG Nürnberg 09.06.2005 IV 446/2004, NWB direkt 34/2005 S. 10

Leistungen im Rahmen eines teilweisen Zugewinnausgleichs durch Ehevertrag

Die Zahlung eines Bargeldbetrags sowie die Übertragung von Grundstücken durch den Ehemann an seine von ihm getrennt lebende Ehefrau stellt keine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar, wenn sie in einem synallagmatischen Austauschverhältnis zu dem im Erbvertrag erklärten Verzicht auf den bis zu einem be-S. 11stimmten Zeitpunkt erwirtschafteten Zugewinn steht. Es handelt sich bei diesen Leistungen des Ehemanns auch nicht um – der Schenkungsteuer unterliegende – sog. unbenannte Zuwendungen. Die außerhalb des Ehe- und Erbvertrags vorgenommene Übertragung einer Kommanditbeteiligung, die nicht von einem Verzicht der Ehefrau auf einen Zugewinnausgleich abhängig gemacht wurde, stellt dagegen eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Unter einer auflösenden Bedingung – z. B. Vorversterben des Beschenkten ...

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