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Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Wird ein Einzelunternehmen nach Aufnahme von zwei weiteren Gesellschaftern in eine GmbH als Stammeinlage eingebracht, dabei aber notwendiges Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, liegt ein Tauschvorgang vor, der 1994 zur Aufdeckung der stillen Reserven nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG führte. Buchwertfortführung gem. § 20 Abs. 2 UmwStG ist mangels Übertragung eines ganzen Betriebs ausgeschlossen.