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Gesellschaftsrecht | Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
Das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) v. ist im BGBl 2005 I S. 2267 verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Vorschriften des Gesetzes sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Wir werden über die Neuregelung demnächst ausführlich in den NWB berichten.