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Lohnsteuer | Steuerfreie pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Pauschale Zuschläge können nach § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden. Der fehlende Nachweis tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen kann nicht durch eine Modellrechnung ersetzt werden. Dies hat der NWB JAAAB-58643 entschieden. – Anmerkung: Die Tatbestandsvoraussetzung „tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit” erlaubte kaum eine andere Entscheidung des inzwischen auch für diese Lohnsteuerfragen zuständigen IX. Senats. Allerdings sieht die Finanzverwaltung in R 30 Abs. 6 f. LStR auch Nachweiserleichterungen vor, die im Streitfall jedoch nicht einschlägig waren.