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Erfüllung der Buchführungspflicht nach HGB durch IAS/IFRS?
Kann das Unternehmen die Methode nach eigenem Ermessen wählen?
Seit Beginn dieses Jahres müssen kapitalmarktorientierte Konzerne ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS aufstellen. Da die Pflicht zur Aufstellung von Einzelabschlüssen gemäß HGB grundsätzlich unverändert fortbesteht, unterliegen die betroffenen Unternehmen somit einer doppelten Bilanzierungspflicht nach HGB und IAS/IFRS. Weil die Bilanzen aus der Buchführung abgeleitet werden und eine „doppelte” Buchführung sowohl nach HGB als auch nach IAS/IFRS weder üblich noch erforderlich ist, stellt sich in der Praxis die Frage, ob die laufende Buchführung nach HGB oder den internationalen Regeln zu führen ist. Auf den ersten Blick haben die Unternehmen diesbezüglich ein Wahlrecht. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit diesem vermeintlichen Wahlrecht und zeigt die Risiken, die eine laufende Bilanzierung nach IAS/IFRS insbesondere in der Unternehmenskrise beinhaltet, auf.
I. Vereinfachung der innerbetrieblichen Abläufe bei laufender Buchführung nach IAS/IFRS
Seit dem sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS aufzustellen. Da Konzernabschlüsse letztendlic...