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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 358/02 EFG 2005 S. 1641 Nr. 20

Gesetze: AO § 26, AO § 170 Abs. 2, AO § 181, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 Abs. 2, GrEStG § 17, GrEStG § 18, GrEStG § 19, GrEStG § 20

Feststellungs-Zuständigkeit und Feststellungsverjährung nach Anzeige des Eigentumsübergangs

Leitsatz

Bei einer nicht aufgeteilten Gegenleistung für den Eigentumsübergang an mehreren Grundstücken aufgrund gleichzeitiger Anwachsung verschiedener Gesamthandsanteile ist wegen des einheitlichen Rechtsvorgangs eine gesonderte Feststellung für die Grunderwerbsteuer erforderlich; durch nachträgliche Vereinbarung dieser einheitlichen Gegenleistung kann die Finanzamts-Zuständigkeit wechseln.

Die Anzeige des Grundstücks-Eigentumsübergangs löst den Beginn der Feststellungsverjährung aus, wenn sie an das zuständige Finanzamt gerichtet ist und eindeutig einen grunderwerbsteuerlichen Sachverhalt bezeichnet.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1360 Nr. 22
EFG 2005 S. 1641 Nr. 20
XAAAB-58527

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.04.2005 - III 358/02

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