Feststellungs-Zuständigkeit und Feststellungsverjährung nach Anzeige des Eigentumsübergangs
Leitsatz
Bei einer nicht aufgeteilten Gegenleistung für den Eigentumsübergang an mehreren Grundstücken aufgrund gleichzeitiger Anwachsung
verschiedener Gesamthandsanteile ist wegen des einheitlichen Rechtsvorgangs eine gesonderte Feststellung für die Grunderwerbsteuer
erforderlich; durch nachträgliche Vereinbarung dieser einheitlichen Gegenleistung kann die Finanzamts-Zuständigkeit wechseln.
Die Anzeige des Grundstücks-Eigentumsübergangs löst den Beginn der Feststellungsverjährung aus, wenn sie an das zuständige
Finanzamt gerichtet ist und eindeutig einen grunderwerbsteuerlichen Sachverhalt bezeichnet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1360 Nr. 22 EFG 2005 S. 1641 Nr. 20 XAAAB-58527
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.04.2005 - III 358/02
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