Eine Beschränkung der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuern auf ungekürzt gezahlte Löhne kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Die mögliche Fehlerhaftigkeit eines gegen die Hauptschuldnerin gerichteten Steuerbescheids und hierdurch bei der Hauptschuldnerin
ausgelöste Insolvenz ist kein hinreichender Anlass, von der Geltendmachung eines Haftungsanspruchs gegen den Geschäftsführer
der Hauptschuldnerin wegen mit dem fehlerhaften Bescheid nicht im Zusammenhang stehender Forderungen abzusehen.
Die formelle Bestandskraft des Bescheides überlagert dessen etwaige materielle Rechtswidrigkeit mit der Folge, dass ein Erstattungsanspruch
nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Fundstelle(n): OAAAB-58517
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 20.06.2005 - II 126/05
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