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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 153/2004

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c

Zur Abgrenzung Arbeitsverhältnis oder Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG zu Beginn der Tätigkeit als Service Professional am Check - in Schalter

Leitsatz

Findet in den ersten 3 Monten eines Beschäftigungsverhältnisses theoretischer Unterricht im wöchentlichen Wechsel mit praktischer, von einer Fachkraft beaufsichtigter Arbeit statt, so steht während diese Zeitraums der Ausbildungscharakter und nicht der Arbeitserfolg im Vordergrund mit der Folge, dass für diese Monate eine Berufsausbildung gegeben ist.

Eine Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG ist grundsätzlich nicht von einer Mindestdauer der Ausbildung abhängig..

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1260 Nr. 21
QAAAB-58512

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 07.07.2005 - IV 153/2004

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