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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 231/2003

Gesetze: AO § 90 Abs. 2, AO § 158, AO § 162 Abs. 2 Satz 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 2

Einnahmezuschätzung wegen ungeklärter Geldzuflüsse

Leitsatz

Werden Privateinlagen hinsichtlich ihrer Mittelherkunft überprüft, ist der Steuerpflichtige wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ein Sachverhalt dahingehend gewürdigt werden, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-58511

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.04.2005 - V 231/2003

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