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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2319/03

Tarifierung von Fahrradteilen als unvollständige, unfertige Fahrräder

Leitsatz

Zusammen eingeführte und gestellte sowie zueinander passende Fahrradrahmen mit Laufrädern (ohne Bereifung), Vordergabeln mit Steuersatz und evtl. Hinterradschwingen sowie Kurbeln sind unter Anwendung der AV 2a Satz 1 und AV 2a Satz 2 wie vollständige bzw. fertige Fahrräder unter die Codenummer 8712 0030 000 KN einzureihen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-58509

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.07.2005 - 6 K 2319/03

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