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Arbeitsrecht; | Anrechnung einer Tariflohnerhöhung und Verdienstsicherung älterer Arbeitnehmer
Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des MTV für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Anschluß an AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). Zweck der Verdienstsicherung ist eine Besitzstandswahrung für ältere Arbeitnehmer, deren Leistungskraft mit zunehmendem Alter oft abnimmt, nicht aber deren Besserstellung. Grundsätzlich kann deshalb der Arbeitgeber nach einer Tariflohnerhöhung übertarifliche Zulagen auf den Tariflohn anrechnen. Dies ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Ab...