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Mietrecht; | Verkündung des Mietenüberleitungsgesetzes für das Beitrittsgebiet
Das Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Mietenüberleitungsgesetz) v. ist im BGBl I S. 748 verkündet worden und am in Kraft getreten. Danach ist eine Erhöhung der Grundmiete zum um 20 v. H. möglich, die bei einer Zustellung des Mieterhöhungsschreibens noch im Juni 1995 zum in Höhe von 15 v. H. und zum um 5 v. H. wirksam wird. Gleichzeitig treten die Erste und die Zweite Grundmietenverordnung sowie die Betriebskosten-Umlageverordnung außer Kraft. Über die Einzelheiten haben wir in berichtet.