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BFH 11.05.2005 VI R 40/04, BBK 16/2005 S. 4520

Tatsächliche Fahrtkosten eines Arbeitnehmers bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Ein Arbeitnehmer kann bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten – und nicht nur die Entfernungspauschale – als Werbungskosten geltend machen; dies gilt auch dann, wenn er die öffentlichen Verkehrsmittel nur an einzelnen Tagen oder Wochen benutzt hat und im Übrigen für die Fahrten mit seinem Pkw die Entfernungspauschale angesetzt hat. Mit seinem Urteil vom stellt der BFH fest, dass ein Nebeneinander von tatsächlichen Fahrtkosten (bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG) und Entfernungspauschale (bei Fahrten mit dem Pkw) innerhalb eines VZ möglich ist (RiFG Bernd Rätke, Berlin).

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