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Abgabenordnung; | Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer (§ 170 AO)
Die Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung führt auch dann gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Absatz 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist, wenn sie zwar nach Ablauf des dritten auf das Kj der Steuerentstehung folgenden Kj, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (). Die Anlaufhemmung ist auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt.