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Investitionszulage | Investitionen im Landwirtschaftssektor
Mit Schreiben v. - IV C 8 - InvZ 1000 - 59/05 NWB UAAAB-57825 hat das BMF das NWB YAAAB-57666 berichtigt und teilt mit, dass bei Maßnahmen, deren beihilfefähige Kosten 25 Mio € überschreiten oder bei denen der Gesamtbetrag der Beihilfe höher als 12 Mio € ist, vor Investitionsbeginn die beihilferechtliche Genehmigung der Kommission einzuholen ist. Ausgaben, die vor der Genehmigung durch die Kommission getätigt werden, sind nicht förderfähig.