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FG Münster 11.05.1995 13 K 221/93 E

Einkommensteuer; | Goldbarren als gewillkürtes Betriebsvermögen (§§ 4, 5, 6 EStG)

Das bei einem Landschaftsbaubetrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Goldbarren, die mit überschüssigen Mitteln des betrieblichen Kontokorrentkontos erworben worden waren, als gewillkürtes BV anerkannt. Zwar sei ein gewisses spekulatives Moment nicht zu verneinen, Gold sei aber eine taugliche Liquiditätsreserve und diene damit dem Betrieb. Der Widmungsakt sei aufgrund der zeitnahen Aufnahme des Geschäftsvorfalls in das Journal und der Voranmeldung der Vorsteuern hinreichend deutlich dokumentiert.

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