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EU-Zinsrichtlinie
Kontrolle grenzüberschreitender Zinszahlungen innerhalb der EU
Zinseinkünfte sind nach allgemeinen internationalen Besteuerungsregelungen regelmäßig im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit war erkennbar, dass Zinsen, die im Ausland erzielt wurden, nicht immer zutreffend im Wohnsitzstaat versteuert wurden. Kontrollmöglichkeiten gab es nahezu keine. Nach langem Hin und Her ist es nun soweit. Ab dem ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese soll die effektive Besteuerung der Zinserträge von natürlichen Personen im Gebiet der Europäischen Union sichergestellt werden. Hierzu ist grundsätzlich ein Informationsaustausch und im Ausnahmefall ein Quellensteuerabzug vorgesehen.
Rechtliche
Grundlagen:
- Richtlinie 2003/48/EG des Rates
der Europäischen Union vom
(EU-Zinsrichtlinie);
-
§ 45e EStG
i. V. mit der
Zinsinformationsverordnung
in der Fassung v. 22. 6. 2005 (ZIV,
Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht);
-
Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (,
BStBl 2005 I S. 29, ergänzt
durch
,
BStBl 2005 I S. 716).
Die Zinsrichtlinie regelt nicht die jeweils nationale Besteuerung von Zinserträgen. Diese können von den Mitgliedstaaten wie bisher unterschiedlich besteuert werden, sodass Deutschland n...