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FG Niedersächsisches 10.01.1995 I 21/89
Bewertung; | Personenaufzug in Altenheim (§ 68 BewG)
Im Urt. v. - I 21/89 hat das Niedersächsische FG entschieden, daß der Personenaufzug in einem Altenwohnheim keine Betriebsvorrichtung ist. Er ist zwar Bestandteil des Gebäudes, es fehlt jedoch ein betriebsspezifischer Zusammenhang zwischen dem Fahrstuhl und dem Altenheimbetrieb.