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Altersvorsorgeaufwendungen als Werbungskosten?
Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen für (gesetzliche) Rentenansprüche nach dem Systemwechsel
Sind Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig? In der FG-Rechtsprechung zeigen sich erste Tendenzen, dies zu bejahen. Die Verwaltung wiegelt ab. Ist aber im neuen System der Rentenbesteuerung ein Abzug als Sonderausgaben systemgerecht? Muss nicht ein Wechsel zum Werbungskostenabzug erfolgen? S. 25
Der Weg zum Systemwechsel
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 ist die Besteuerung gesetzlicher Renten steuersystematisch auf völlig neue Beine gestellt.
Bis zur systematischen Neuausrichtung der Rentenbesteuerung waren gesetzliche Renten nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser lag bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren bei 27 v. H. Gleichzeitig waren gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nach § 10 EStG beschränkt abzugsfähig. Dagegen waren Pensionen nach § 19 EStG als nachträglicher Arbeitslohn nach Abzug eines Versorgungsfreibetrags von höchstens 6 000 DM in voller Höhe steuerpflichtig.
Dieses Besteuerungsprinzip musste aufgegeben werden, weil das BVerfG im Jahre 2002 die unterschiedliche Besteuerung von gesetzlichen Renten und Pensionen für unvereinbar mit der Verfassung erklärt hat. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung der Bes...